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Die Gemeinde stellt das Baugrundstück Fl.-Nr. 361/3, Gmk. Rottendorf, Tulpenweg 37, zum Kauf zur Verfügung.

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

https://www.schmidgaden.de/bauen-projekte/miete-kauf

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Ab 01.03.2024 sind neue Vordrucke nach der BauVorlV für Ihre Bauantragsunterlagen gültig.

Folgende Vorlagen sind betroffen:

Anlage 1:

Bauantrag und Abgrabungsantrag mit Erläuterungen

Anlage 1a:

Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV

Anlage 2:

Baubeschreibung

Anlage 3:

Stellungnahme der Gemeinde

Anlage 4:

Beseitigungsanzeige mit Erläuterungen

Anlage 5:

Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme mit Erläuterungen

Anlage 6:

Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Bauausführung mit Erläuterungen

Anlage 7:

Baubeginnsanzeige mit Erläuterungen

Anlage 8:

Anzeige der Nutzungsaufnahme

Anlage 9:

Bescheinigung Standsicherheit I

Anlage 10:

Bescheinigung Standsicherheit II

Anlage 11:

Bescheinigung Brandschutz I

Anlage 12:

Bescheinigung Brandschutz II

Anlage 13:

Bescheinigung Brandschutz III

Anlage 14:

Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage

Anlage 15:

Bescheinigung Baugrund

Anlage 16:

Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen

Sofern Sie eines dieser Vordrucke ab 01.03.2024 benötigen, achten Sie bitte darauf, die aktuellen Version abzurufen.

Auf unserer Homepage ist der Link des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr hinterlegt, über den Sie die Bauantragsformulare abrufen können:

https://www.schmidgaden.de/gemeinde-b%C3%BCrgerservice/formulare

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Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 Kriterien für Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt.

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In insgesamt 18 Kommunen des Landkreises Schwandorf startete 2019 nach Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags im Rahmen der „Bundesförderung Breitband“ mit Unterstützung von Bund, Freistaat, Landkreis und Kommunen der bedarfsgerechte Ausbau der Breitbandversorgung. Den ganzen Bericht finden Sie unter folgendem Link.

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Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) besteht die Verpflichtung zur Umstellung auf das digitale Antragsverfahren. Mit der Aufnahme des Landkreises Schwandorf in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) geht ab 01.02.2023 die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bau- und Abgrabungsanträge von der Gemeinde auf den Landkreis über.