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Verkauf eines Bauplatzes in Rottendorf
Die Gemeinde stellt das Baugrundstück Fl.-Nr. 361/3, Gmk. Rottendorf, Tulpenweg 37, zum Kauf zur Verfügung.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
Neue Bauantragsformulare ab 01.03.2024
Ab 01.03.2024 sind neue Vordrucke nach der BauVorlV für Ihre Bauantragsunterlagen gültig.
Folgende Vorlagen sind betroffen:
Anlage 1: |
Bauantrag und Abgrabungsantrag mit Erläuterungen |
Anlage 1a: |
Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV |
Anlage 2: |
Baubeschreibung |
Anlage 3: |
Stellungnahme der Gemeinde |
Anlage 4: |
Beseitigungsanzeige mit Erläuterungen |
Anlage 5: |
Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme mit Erläuterungen |
Anlage 6: |
Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Bauausführung mit Erläuterungen |
Anlage 7: |
Baubeginnsanzeige mit Erläuterungen |
Anlage 8: |
Anzeige der Nutzungsaufnahme |
Anlage 9: |
Bescheinigung Standsicherheit I |
Anlage 10: |
Bescheinigung Standsicherheit II |
Anlage 11: |
Bescheinigung Brandschutz I |
Anlage 12: |
Bescheinigung Brandschutz II |
Anlage 13: |
Bescheinigung Brandschutz III |
Anlage 14: |
Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage |
Anlage 15: |
Bescheinigung Baugrund |
Anlage 16: |
Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen |
Sofern Sie eines dieser Vordrucke ab 01.03.2024 benötigen, achten Sie bitte darauf, die aktuellen Version abzurufen.
Auf unserer Homepage ist der Link des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr hinterlegt, über den Sie die Bauantragsformulare abrufen können:
https://www.schmidgaden.de/gemeinde-b%C3%BCrgerservice/formulare
Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich
Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 Kriterien für Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt.
Breitbandprogramm in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Schwandorf
In insgesamt 18 Kommunen des Landkreises Schwandorf startete 2019 nach Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags im Rahmen der „Bundesförderung Breitband“ mit Unterstützung von Bund, Freistaat, Landkreis und Kommunen der bedarfsgerechte Ausbau der Breitbandversorgung. Den ganzen Bericht finden Sie unter folgendem Link.
Digitaler Bauantrag seit 01.02.2023
Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) besteht die Verpflichtung zur Umstellung auf das digitale Antragsverfahren. Mit der Aufnahme des Landkreises Schwandorf in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) geht ab 01.02.2023 die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bau- und Abgrabungsanträge von der Gemeinde auf den Landkreis über.