Aktuelles

Winterdienst

Die Gemeinde Schmidgaden weist die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von bebauten und unbebauten Grundstücken auf Ihre Winterdienstpflichten hin. Sie müssen die an ihre Grundstücksgrenze angrenzenden Gehbahnen/Gehwege bei Schnee und Glatteis in sicherem Zustand halten. Dies gilt an Werktagen ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 Uhr und ist bis jeweils 20 Uhr so oft zu wiederholen wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Schnee- und Eisplatten, Eisstücke und sonstige angefrorene Gegenstände sind zu entfernen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sollen die Gehwege mit geeigneten abstumpfenden Stoffen wie Sand und Splitt (nach Möglichkeit nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln) bestreut oder das Eis entfernt werden. Hydranten und Kanaleinlauf-Schächte sind freizuhalten. Ferner ist es nicht gestattet, das Räumgut auf die Straßenfahrbahnen oder auf den Gehbahnen/Gehwege zu schieben und zu lagern.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall infolge unterlassener Räum- und Streupflicht der Grundstücksbesitzer für Schadenersatzansprüche uneingeschränkt haftet. Ansprüche wegen fahrlässiger Körperverletzung können unter Umständen ebenfalls geltend gemacht werden.

Um einen reibungslosen gemeindlichen Winterdienst zu gewährleisten wird auch darum gebeten, in engen Siedlungsstraßen keine Autos auf der Straße zu parken, da hier das Räumfahrzeug mit Räumschild kaum oder gar nicht die Straße befahren kann.

Die Gemeinde verrichtet den Winterdienst nach ihrer Leistungsfähigkeit. Mithin ist der Räum- und Streuplan zu beachten. Im Hinblick auf unsere großflächige Gemeinde können die eingesetzten Mitarbeiter nicht überall gleichzeitig sein.

Des Weiteren weist die Gemeinde darauf hin, dass der Winterdienst ab dieser Wintersaison in Siedlungs- und Nebenstraßen nur eingeschränkt erfolgt.

Es wird um Verständnis und zugleich um rücksichtsvolles Verkehrsverhalten gebeten.

 

Hier finden Sie die pdf-Datei dazu.