Pauschalvertrag mit der Gema - aktuelle Information für Vereine
Es wurde ein Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlicher Vereine geschlossen. Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen. Alle wichtigen Voraussetzungen finden Sie in der beigefügten pdf-Datei.