Aktuelles

Mehrwegangebotspflicht seit 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 greift bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§33 VerpackG). In der beigefügten pdf-Datei finden Sie einen Auszug aus dem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.