Aktuelles

Digitaler Bauantrag seit 01.02.2023

Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) besteht die Verpflichtung zur Umstellung auf das digitale Antragsverfahren. Mit der Aufnahme des Landkreises Schwandorf in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) geht ab 01.02.2023 die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bau- und Abgrabungsanträge von der Gemeinde auf den Landkreis über. Die Gemeindebeteiligung erfolgt anschließend digital durch das Landratsamt.
Ab 01.02.2023 können Sie sämtliche Anträge beim Landratsamt Schwandorf in digitaler Form abgeben. Für den vorlageberechtigten Entwurfsverfasser besteht die Möglichkeit, die Verfahren digital über das Bayern-Portal einzureichen.
Die Anträge können Sie auch in Papierform beim Landratsamt Schwandorf einreichen. Davon ausgenommen sind der Antrag auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der BauNVO sowie der Antrag zur Genehmigungsfreistellung. Sollten Sie diese Anträge nach wie vor in Papierform stellen wollen, ist dies bei der Gemeinde zu erledigen.
Wir weisen Sie daraufhin, dass die Antragsunterlagen entweder in Papierform oder in digitaler Form einzureichen sind.
Sämtliche Anfragen zur Bauberatung sind nach wie vor bei der Gemeinde zu stellen.