Ankündigung von Ortsbegehungen des Wasserwirtschaftsamtes Weiden
Im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).
Aus diesem Grund finden im März Ortsbegehungen im Gemeindegebiet Schmidgaden statt. Weitere Informationen finden Sie in der pdf-Datei.