Änderung Regionalplan des Planungsverbands Oberpfalz-Nord wegen Windkraft
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat in seiner Sitzung am 22 Juli 2025 beschlossen, ein ergänzendes Beteiligungsverfahren nach Artikel 16 Abs. 6 Satz 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) für die Fortschreibung des Regionalplans (31. Änderung) durchzuführen.
Der Fortschreibungsentwurf liegt vom 18. August 2025 bis einschließlich 2. Oktober 2025 zu jedermanns Einsicht (sog. Einsicht für die Öffentlichkeit) bei nachfolgender Stelle aus:
Regierung der Oberpfalz, Gebäude D, Ägidienplatz 1 in 93047 Regensburg, Zimmer D 221. Die Unterlagen können von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 11:45 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 11:45 Uhr eingesehen werden.
Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf online einsehbar auf: Der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord:
(www.oberpfalz-nord.de → „Aktuelles – Rubrik Windkraft“) https://www.oberpfalz-nord.de/aktuelles.htm
und bei der Internetseite der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz, Direktlink:
Bis zum Ablauf des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gemäß Art. 16 BayLplG am 2. Oktober 2025 wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d.Waldnaab (E-Mail: rpv@neustadt.de) gegeben.
Mit Ablauf der Frist sind, gemäß Art. 16 Abs.2 Satz 4 BayLplG, alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Beteiligungsverfahren um eine ergänzende Beteiligung gemäß Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG handelt, weshalb Äußerungen nur zu den Änderungen, die sich im Vergleich zum ersten Fortschreibungsentwurf ergeben haben, abgegeben werden können.