Standesamt
Das Standesamt ist zuständig für den Vollzug des Personenstandsgesetzes. Überwiegend geht es hierbei um
- Anmeldungen zur Eheschließung und Vornahme einer Eheschließung
- Beurkundung von Sterbefällen
- Entgegennahme und Beurkundung namensrechtlicher Erklärungen
- Entgegennahme und Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
- Entgegennahme und Beurkundung von Kirchenaustritten
Beim Standesamt Schmidgaden sind Trauungen während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich sowie
- an Freitagen zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr
- an Samstagen zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr
wobei 12.00 Uhr / 08.00 Uhr der früheste mögliche Beginn einer Trauung und 15.00 Uhr der späteste Beginn einer Trauung sein soll. Trauungen an Sonn- und Feiertagen sowie den Vorfesttagen Hl. Abend/Silvester werden nicht vorgenommen.
Vor einer Vorsprache zu etwaiigen Personenstandsfällen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung und Absprache zu den benötigten Unterlagen mit dem zuständigen Standesbeamten.
Eindrücke Trausaal: