Standesamt
Das Standesamt ist zuständig für den Vollzug des Personenstandsgesetzes. Überwiegend geht es hierbei um
- Anmeldungen zur Eheschließung und Vornahme einer Eheschließung
- Beurkundung von Sterbefällen
- Entgegennahme und Beurkundung namensrechtlicher Erklärungen
- Entgegennahme und Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
- Entgegennahme und Beurkundung von Kirchenaustritten
Beim Standesamt Schmidgaden sind Trauungen während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich sowie
- an Freitagen zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr
- an Samstagen zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr
wobei 12.00 Uhr / 08.00 Uhr der früheste mögliche Beginn einer Trauung und 15.00 Uhr der späteste Beginn einer Trauung sein soll. Trauungen an Sonn- und Feiertagen sowie den Vorfesttagen Hl. Abend/Silvester werden nicht vorgenommen.
Vor einer Vorsprache zu etwaiigen Personenstandsfällen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung und Absprache zu den benötigten Unterlagen mit dem zuständigen Standesbeamten.
Eindrücke der standesamtlichen Trauung der Eheleute Meier vom 27.08.2016:
Vielen herzlichen Dank an das Fotostudio Deichl, Inzendorf und dem Ehepaar für die Zurverfügungstellung der Bilder und der Erlaubnis zur Veröffentlichung.
Dem Ehepaar Meier wünschen wir für die Zukunft nur das Beste auf ihrem gemeinsamen Lebensweg!