Standesamt

Standesamt

Das Standesamt ist zuständig für den Vollzug des Personenstandsgesetzes. Überwiegend geht es hierbei um

  • Anmeldungen zur Eheschließung und Vornahme einer Eheschließung
  • Beurkundung von Sterbefällen
  • Entgegennahme und Beurkundung namensrechtlicher Erklärungen
  • Entgegennahme und Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
  • Entgegennahme und Beurkundung von Kirchenaustritten

Beim Standesamt Schmidgaden sind Trauungen während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich sowie

  • an Freitagen zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr
  • an Samstagen zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr

wobei 12.00 Uhr / 08.00 Uhr der früheste mögliche Beginn einer Trauung und 15.00 Uhr der späteste Beginn einer Trauung sein soll. Trauungen an Sonn- und Feiertagen sowie den Vorfesttagen Hl. Abend/Silvester werden nicht vorgenommen.

Vor einer Vorsprache zu etwaiigen Personenstandsfällen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung und Absprache zu den benötigten Unterlagen mit dem zuständigen Standesbeamten.

Eindrücke Trausaal: