Pass- & Ausweiswesen

Pass- und Ausweiswesen

Wichtig:

  • Zur Beantragung eines Ausweisdokumentes muss jeder Bürger persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen.
  • Es ist ein biometrisches Lichtbild nötig. Die herkömmlichen Passfotos können nicht verwendet werden.
  • Für Kinder unter 16 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
  • Die Angabe der Körpergröße und Augenfarbe ist notwendig.
  • Die Lieferzeit beträgt ca. 4 Wochen.
  • Die Bezahlung muss bei Beantragung erfolgen.

Der Personalausweis:

  • Einführung am 01. November 2010
  • Scheckkartenformat
  • Chip im Inneren der Ausweiskarte
  • Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über eigene Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur
  • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Den neuen Personalausweis können Sie seit dem 01. November 2010 beantragen. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens, wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren, verlagern sich mittlerweile ins Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Sie müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.
Neu im Personalausweis ist ein Computer-Chip im Inneren der Karte, der es ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Ausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher. Mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion. Der neue Personalausweis soll die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und Ihenen so helfen, Zeit und Geld zu sparen.
Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig.
Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Produziert wird der neue Personalausweis, wie auch der ePass in der Bundesdruckerei in Berlin.

Bei der Beantragung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre und anschließend 10 Jahre.

Der Reisepass (ePass):

Im November 2005 wurde in Deutschland der elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Er enthält das digitale Passfoto als erstes biometrisches Merkmal im Chip.
Seit November 2007 wird der ePass der zweiten Generation ausgegeben, bei dem zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
Ab 01.03.2017 gibt es eine neue Reisepassgeneration. Alle Daten, Fakten und Hinweise dazu finden Sie hier.
Warum wurden elektronische Pässe eingeführt?
Um die Identitätsprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern! Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen, mit gefälschten Reisedokumenten oder den echten Papieren einer Person, der sie besonders ähnlich sehen, einzureisen.
Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher. Die biometrischen Merkmale im Chip können zukünftig maschinell geprüft werden. Damit ist eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammengehören.
Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt.

Auch beim ePass gilt eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren bei Beantragung vor dem 24. Lebensjahr, ansonsten 10 Jahre.


Der Kinderreisepass:

Er löste am 01. November 2005 den Kinderausweis ab und ist ein wichtiges Ausweisdokument für Auslandsreisen mit dem Kind. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich.
Die Beantragung eines Kinderreisepasses funktioniert wie für alle anderen Ausweisdokumente auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass dieses Ausweisdokument durch die Gemeindeverwaltung selbst produziert werden kann.
Der Kinderreisepass hat ab 01.01.2021 eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr und wird für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt.