Laufende Bauleitplanung

Bauleitplanung

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu laufenden Bauleitplanungsverfahren nach den §§ 3, 4 und 4a des Baugesetzbuchs (BauGB) der Gemeinde Schmidgaden.

Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage Hartenricht - 2. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 09.07.2025 den Entwurf zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet (SO) Photovoltaikfreiflächenanlage Hartenricht, 2. Änderung“ gebilligt und beschlossen, die Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Aufstellungsbeschluss zur Änderung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss). Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt, weshalb nach § 13 Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 BauGB das vereinfachte Verfahren durchgeführt werden kann. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht veranlasst.

Der Entwurf der Änderung des vorbezeichneten vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet der Flurnummern 1406/1, 1406/2 und 1406/3, Gemarkung Schmidgaden und die Begründung mit Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan liegen in der Zeit vom 14.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 während der festgelegten Geschäftszeiten im Rathaus Schmidgaden, Schwarzenfelder Weg 9, 92546 Schmidgaden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00-12.00 Uhr, Dienstag von 13.30-16.00 Uhr, Donnerstag von 13.30-17.00 Uhr) öffentlich aus.

 

Bekanntmachung
Bebauungsplan - Textteil
Bebauungsplan - Planteil
Vorhaben- und Erschließungsplan
Bestand (Nutzungen und Vegetation)
Formblatt Behördenbeteiligung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich

Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 Kriterien für Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgestellt.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen und in einer Entfernung zu diesen bis zu 200 Metern (gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn) sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch mittlerweile privilegiert (= bevorrechtigt) und brauchen lediglich eine Baugenehmigung.

Dagegen sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen im übrigen Außenbereich nur über ein sog. Bauleitplanverfahren zu realisieren, was heißt, einen Bebauungsplan hierfür aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Bauleitplanverfahren schreibt eine Bürger- und Behördenbeteiligung vor.

Nachdem das Gemeindegebiet der Gemeinde Schmidgaden durch die Autobahntrasse der A6, dem sog. Ostbayernring (Stromleitung auf Masten), dem Süd-Ost-Link (SOL = Erdstromkabel) und der Ferngasleitung Rothenstadt-Schwandorf betroffen ist und einige Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorliegen, bedarf es einer ausgewogenen Steuerung bei der Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen außerhalb der vorne genannten privilegierten Areale, um weiterhin auch Flächen für die Land- und Forstwirtschaft als auch für Natur, Freizeit und Erholung zu erhalten.

Die beschlossenen Kriterien lauten:

  • Nur 20 ha – das sind etwas mehr als 1% der landwirtschaftlichen Fläche der Gemeinde von 1.964 ha (ohne Wald) – außerhalb der nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB) privilegierter Flächen sollen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden. Maßgeblich ist die Größe des Geltungsbereichs des jeweiligen Bebauungsplans ohne die darin enthaltenen Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der Grünordnung. Die bereits genehmigten Anlagen mit insgesamt 5,2 ha fallen bereits darunter.
  • Die Größe einer Anlage wird auf max. 5 ha begrenzt.
  • Grundsätzlich sind bei der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen sog. Vermeidungsmaßnahmen zu treffen. Etwaige Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind auf dem Gebiet der Gemeinde Schmidgaden zu erbringen, wenn möglich am Ort des Eingriffs. Die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung ist nach den „Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaik vom 10.12.2021“ von einem Investor/Betreiber zu beachten.
  • Jede PV-Freiflächenanlage ist ab Beschlussfassung als „Bürgeranlage“ zu errichten. Der Investor/Anlagenbetreiber hat der Gemeinde Schmidgaden gegenüber schriftlich zu erklären, wie hoch die Bürgerbeteiligung sein soll. Die Bürgerbeteiligung soll unter der Maßgabe stattfinden, dass zunächst die betroffenen Bürger rund um die Anlage bzw. Gemeinde bevorrechtigt Anteile erwerben können. Der mögliche Investor/Betreiber hat die Bürgerbeteiligungsmöglichkeit aktiv zu bewerben.
  • Örtlichen oder regionalen Investoren und Betreibern ist Vorrang vor anderen, fremden Investoren/Betreibern einzuräumen.
  • Der Gemeinderat behält sich jeweils eine Einzelfallentscheidung vor, um z.B. die Bonität der betroffenen Fläche, die optische Wirkung, die Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsbildes, land- und forstwirtschaftliche Belange usw. zu berücksichtigen.

Diese Kriterien gelten vorerst bis zum 31.12.2025

Weitere geplante Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich

Der Gemeinderat Schmidgaden hat in den Sitzungen vom 27.03.2024 und 10.07.2024 über drei vorliegende Anträge zur Ausweisung von Sonderflächen für Erneuerbare Energien, hier Photovoltaik-Freiflächenanlagen, abgestimmt und jeweils einen Aufstellungsbeschluss gefasst.

Bekanntmachungen der Aufstellungsbeschlüsse zu möglichen PV-Anlagen:
Gemarkung Schmidgaden, Hartenricht, Fl.-Nr. 1295
Gemarkung Trisching, Fl.-Nrn. 1457, 1458, 1507
Gemarkung Trisching, Fl.-Nr. 1453

Weiterentwicklung des Industriestandorts Buchtal

Der Gemeinderat Schmidgaden hat in der Sitzung vom 12.06.2024 einen Aufstellungsbeschluss zur Weiterentwicklung des Industriestandorts Buchtal (Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG) gefasst.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.06.2024

Aufstellung des Bebauungsplans "Bgm.-Delling-Straße Ost" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 14.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) im östlichen Bereich der Bürgermeister-Delling-Straße in Trisching aufzustellen. Der Geltungsbereich soll die Flurnummern 823, 824, 825, 826 und 827 der Gemarkung Trisching erfassen. Gesamtfläche ca. 6.000 m².

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat wird sich im kommenden Jahr 2023 näher damit beschäftigen.

 

Bebauungsplan "Schmidgaden-Mitte"

Der Gemeinderat von Schmidgaden hat in seiner Sitzung vom 11.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schmidgaden-Mitte“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst das bisher als Grünland und ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle genutzte Flurstück Fl.-Nr. 44 sowie eine Teilfläche des Flurstücks Fl.-Nr. 42 und die Fl.-Nr. 55/2 (Gemarkung Schmidgaden), liegt im Dorfzentrum und hat eine Größe von ca. 6.900 m². Das Vorhaben dient der Stärkung der Innenentwicklung, sodass ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden kann. Die Gemeinde Schmidgaden möchte damit der steten Nachfrage nach Wohnflächen nachkommen.

Bekanntmachung Bürgerbeteiligung
Begründung Bebauungsplan
Anlage 1: Bebauungsplan
Anlage 2: Niederschlagswassereinleitung


Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmidgaden

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.10.2020 beschlossen, auf Fl.-Nr. 123 der Gemarkung Rottendorf, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten zu lassen.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Demnächst werden die Planungsunterlagen erstellt und dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt. Anschließend ist die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung vorgesehen. Derzeit ruht das Verfahren.