Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Gemeinde Schmidgaden

 

A. Wasserversorgung - Härtegrade Wasser in der Gemeinde (hier)

ZÄHLERSTAND ONLINE

Zweckverband "Brudersdorfer Gruppe" sowie Wasserversorgung der Gemeinde Schmidgaden
Eingabe Wasserzählerstand

gilt nur für die Ortschaften Bergelshof, Brudersdorf, Diepoltshof, Etzlhof, Fraunberg, Gösselsdorf, Götzendorf, Hohersdorf, Inzendorf, Kadermühle, Legendorf, Lissenthan, Littenhof, Obersteinbach, Passelsdorf, Ragenhof, Rottendorf, Scharlmühle, Trisching, Windpaissing, Wolfsbach, Zisslmühle


zum Formular

Wann ist die Übermittlung des Standes des Wasserzählers erforderlich?
Die Übermittlung des Wasserzählerstandes ist immer dann erforderlich, wenn:

  • ein Eigentümerwechsel für ein Anwesen, welches mit gemeindlichem Wasser versorgt und/oder das Abwasser in eine gemeindliche Kläranlage entsorgt wird, erfolgt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Eintragung des "neuen" Grundstückseigentümers im Grundbuch.

    oder
     
  • Sie in den letzten Tagen von der Gemeinde Schmidgaden (Geschäftsstelle der Brudersdorfer Gruppe) eine Zählerablesekarte zugesandt bekommen haben.
Ersetzt die Übermittlung der Zählerdaten mittels nachfolgendem Formular die Rücksendung der Zählerablesekarte?
Ja, Sie helfen uns dadurch Portokosten zu sparen. Durch Pflichtfelder im nachstehenden Formular werden Daten abgeprüft, welche grundsätzlich nur dem Empfänger der Zählerablesekarte bzw. des Verbrauchsgebührenbescheides bekannt sind.

Was ist bei der Übermittlung der Zählerdaten mittels nachstehendem Formular zu beachten?

  • Wenn Sie in den letzten Tagen eine Ablesekarte erhalten haben, so tragen Sie den Stand des Wasserzählers und das Ablesedatum in diese Karte ein. Anschließend übertragen Sie die Daten aus der Ablesekarte sorgfältig und vollständig in das Formular. Die Ablesekarte braucht dann nicht an uns zurück gegeben werden und kann bei Ihnen verbleiben.
  • Sollte es sich um eine "Zwischenablesung" z. B. auf Grund eines Eigentümerwechsels handeln, so können die Daten (wie z. B. Zählernummer, letzter Ablesestand, usw.) dem letzten Verbrauchsgebührenbescheid entnommen werden.
  • Sollten bei Ihnen mehrere Wasserzähler installiert sein, so ist für jeden Zähler getrennt das Formular auszufüllen und abzusenden.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Mitteilung unverschlüsselt - und damit im Prinzip von jedem während der Übertragung lesbar - übermittelt wird.

 

WASSERVERSORGUNG IN DER GEMEINDE

Wegen einiger Rückfragen bei der Gemeindeverwaltung und den vorherrschenden Meinungen in Teilen der Bevölkerung soll an dieser Stelle die Wasserversorgung bzw. die Abwasserentsorgung für die einzelnen Gemeindeorte dargestellt werden.

 

A. Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Schmidgaden und Fensterbach      

 

Zuständigkeit: im Gemeindegebiet Schmidgaden für die Wasserversorgung der Ortschaften Schmidgaden, Hartenricht und Vierbruckmühle. Die Geschäftsleitung liegt bei der Gemeinde Fensterbach. Die Wasserrechnungen erhalten Sie somit von der Zweckverbandsgeschäftsstelle bei der Gemeinde Fensterbach.

 

Wassergebühr pro m³: 0,66 €                                             

 

 

B. Wasserversorgung der Gemeinde Schmidgaden

 

Zuständig für die Ortschaften Trisching, Wolfsbach und Littenhof sowie der Einöden Scharlmühle und Zisslmühle ist die Gemeinde Schmidgaden. Hier kauft die Gemeinde Schmidgaden das Wasser vom Zweckverband Schmidgaden/Fensterbach (nur Ortschaft Trisching) bzw. vom Zweckverband „Brudersdorfer Gruppe“ ein und versorgt die o.g. Ortschaften. Die Wasserrechnungen werden von der Gemeinde Schmidgaden erstellt.

 

Wassergebühr pro m³: 0,72 €

 

 

C. Zweckverband zur Wasserversorgung „Brudersdorfer Gruppe“

 

Zuständig im Gemeindegebiet Schmidgaden für die Ortschaften Rottendorf, Hohersdorf, Gösselsdorf, Inzendorf, Kadermühle, Legendorf, Rödlmühle und Götzendorf ist der Zweckverband zur Wasserversorgung „Brudersdorfer Gruppe“, welcher auch zuständig für einige Ortsteile der Stadt Nabburg ist (z.B. Ragenhof, Lissenthan etc.). Der Sitz der Geschäftsleitung ist Schmidgaden. Die Wasserrechnungen erstellt der Zweckverband „Brudersdorfer Gruppe“.

 

Wassergebühr pro m³: 0,77 €, ab 01.01.2009 1,30 €/m³

 


 

B. Abwasserentsorgung - Niederschlagswassergebühr

GRUNDSÄTZLICHES

Abwasser entsteht als Schmutzwasser (SW) durch den Gebrauch von Frischwasser und als Niederschlagswasser (NW) durch die Sammlung und Ableitung von Niederschlägen, die von überbauten oder befestigten Flächen in die öffentliche Kanalisation abfließen.  

Kosten der Abwasserentsorgung

-
Das Schmutzwasser verursacht kosten durch Ableitung und Klärung.

- Das Niederschlagswasser verursacht Kosten vor allem durch große Kanalquerschnitte, Regenrückhalteanlagen und Niederschlagswasserreinigung.

Der Durchmesser eines Kanalrohrs im Mischsystem (Aufnahme von Schmutz- und Niederschlagswasser) wird in der Regel von der abzuführenden Niederschlagswassermenge bestimmt. Das Aufkommen des Niederschlagswassers ist aber sehr unregelmäßig (starke Regenfälle, Trockenperiode, Winter). Kläranlagen können bei starken Regenfällen nicht die gesamte Abwassermenge sofort verarbeiten. Es wird deshalb ein Regenrückhaltebecken zur Zwischenspeicherung vorgehalten. Außerdem muss das über die Kläranlage entsorgte Niederschlagswasser gereinigt und abgeleitet werden. Hierdurch entstehen Betriebskosten. 

Bisherige Gebührensituation:

Die Abwassergebühr wurde bisher nach dem Frischwasserbezug berechnet, z.B. 100 m³ Frischwasser = 100 m³ Abwasser.

Derjenige, der viel Frischwasser bezog, bezahlte automatisch einen großen Beitrag für die Entsorgung von Niederschlagswasser, unabhängig davon, wie viel Niederschlagswasser tatsächlich von seinem Grundstück aus in die Kanalisation und somit in die Abwasserbeseitigungsanlage gelangte. Die Höhe der bisherigen Gebühr entsprach demnach nicht der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung.



 

Die bisherige Gebühr (Kanalgebühr) für einen m³ Abwasser betrug 1,30 € und beinhaltete sowohl die Kosten für die Niederschlagswasser- als auch für die Schmutzwasserbeseitigung. Ab 01.01.2007 werden die Kosten der Abwasserbeseitigung in einen Teil Niederschlagswassergebühr und in einen Teil Schmutzwassergebühr getrennt (gesplittet). Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro m² versiegelte Fläche 0,09 €.

Haben sich am Grundstück hinsichtlich der versiegelten oder nicht versiegelten Änderungen ergeben, welche Auswirkungen auf die zu zahlende Gebühr haben, teilen Sie uns das bitte mit.

aktualisierte Fragen und Antworten

zur Entwässerungssatzung

zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung