Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Gemeinde Schmidgaden
|
A. Wasserversorgung -
Härtegrade Wasser in der Gemeinde (hier) ZÄHLERSTAND ONLINE
Zweckverband "Brudersdorfer Gruppe" sowie
Wasserversorgung der Gemeinde Schmidgaden Wann ist die Übermittlung des Standes des Wasserzählers erforderlich?
Ersetzt die Übermittlung der Zählerdaten mittels nachfolgendem Formular die Rücksendung der Zählerablesekarte?
Ja, Sie helfen uns dadurch Portokosten zu sparen. Durch Pflichtfelder im nachstehenden Formular werden Daten abgeprüft, welche grundsätzlich nur dem Empfänger der Zählerablesekarte bzw. des Verbrauchsgebührenbescheides bekannt sind. Was ist bei der Übermittlung der Zählerdaten mittels nachstehendem Formular zu beachten?
WASSERVERSORGUNG
IN DER GEMEINDE
A. Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Schmidgaden und Fensterbach
Zuständigkeit: im Gemeindegebiet Schmidgaden für die Wasserversorgung der Ortschaften Schmidgaden, Hartenricht und Vierbruckmühle. Die Geschäftsleitung liegt bei der Gemeinde Fensterbach. Die Wasserrechnungen erhalten Sie somit von der Zweckverbandsgeschäftsstelle bei der Gemeinde Fensterbach.
Wassergebühr pro m³: 0,66 €
B. Wasserversorgung der Gemeinde Schmidgaden
Zuständig für die Ortschaften Trisching, Wolfsbach und Littenhof sowie der Einöden Scharlmühle und Zisslmühle ist die Gemeinde Schmidgaden. Hier kauft die Gemeinde Schmidgaden das Wasser vom Zweckverband Schmidgaden/Fensterbach (nur Ortschaft Trisching) bzw. vom Zweckverband „Brudersdorfer Gruppe“ ein und versorgt die o.g. Ortschaften. Die Wasserrechnungen werden von der Gemeinde Schmidgaden erstellt.
Wassergebühr pro m³: 0,72 €
C. Zweckverband zur Wasserversorgung „Brudersdorfer Gruppe“
Zuständig im Gemeindegebiet Schmidgaden für die Ortschaften Rottendorf, Hohersdorf, Gösselsdorf, Inzendorf, Kadermühle, Legendorf, Rödlmühle und Götzendorf ist der Zweckverband zur Wasserversorgung „Brudersdorfer Gruppe“, welcher auch zuständig für einige Ortsteile der Stadt Nabburg ist (z.B. Ragenhof, Lissenthan etc.). Der Sitz der Geschäftsleitung ist Schmidgaden. Die Wasserrechnungen erstellt der Zweckverband „Brudersdorfer Gruppe“.
Wassergebühr pro m³: 0,77 €, ab 01.01.2009 1,30 €/m³
|
|
B. Abwasserentsorgung -
Niederschlagswassergebühr
Kosten der Abwasserentsorgung Der Durchmesser eines Kanalrohrs im Mischsystem (Aufnahme von Schmutz- und Niederschlagswasser) wird in der Regel von der abzuführenden Niederschlagswassermenge bestimmt. Das Aufkommen des Niederschlagswassers ist aber sehr unregelmäßig (starke Regenfälle, Trockenperiode, Winter). Kläranlagen können bei starken Regenfällen nicht die gesamte Abwassermenge sofort verarbeiten. Es wird deshalb ein Regenrückhaltebecken zur Zwischenspeicherung vorgehalten. Außerdem muss das über die Kläranlage entsorgte Niederschlagswasser gereinigt und abgeleitet werden. Hierdurch entstehen Betriebskosten. Bisherige Gebührensituation: Die Abwassergebühr wurde bisher nach dem Frischwasserbezug berechnet, z.B. 100 m³ Frischwasser = 100 m³ Abwasser. Derjenige, der viel Frischwasser bezog, bezahlte automatisch einen großen Beitrag für die Entsorgung von Niederschlagswasser, unabhängig davon, wie viel Niederschlagswasser tatsächlich von seinem Grundstück aus in die Kanalisation und somit in die Abwasserbeseitigungsanlage gelangte. Die Höhe der bisherigen Gebühr entsprach demnach nicht der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung.
Die bisherige Gebühr (Kanalgebühr) für einen m³ Abwasser betrug 1,30 € und beinhaltete sowohl die Kosten für die Niederschlagswasser- als auch für die Schmutzwasserbeseitigung. Ab 01.01.2007 werden die Kosten der Abwasserbeseitigung in einen Teil Niederschlagswassergebühr und in einen Teil Schmutzwassergebühr getrennt (gesplittet). Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro m² versiegelte Fläche 0,09 €. Haben sich am Grundstück hinsichtlich der versiegelten
oder nicht versiegelten Änderungen ergeben, welche Auswirkungen auf die zu
zahlende Gebühr haben, teilen Sie uns das bitte mit. |