RENTENANTRAG

 

Voraussetzung: Wegen der Komplexität des Rentensystems wird empfohlen, mit dem Bearbeiter der Gemeindeverwaltung rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Eine Antragstellung ist vor geplanten Rentenbeginn empfehlenswert.  Witwen-/Witwerrente sollte umgehend (spätestens 20 Tage nach dem Sterbefall) beantragt werden.

 

gegebenenfalls erforderliche Unterlagen: Rentenversicherungsverlauf, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde (Original), Scheidungsurteil, Unterlagen über Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag, Prüfungszeugnis), falls verstorbener Ehegatte Beamter/Beamtin war: Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten, eigene Versicherungsnummer, Bankverbindung, Anschrift der Krankenkasse (auch von verstorbenen Ehegatten),  Nachweis über Arbeitslosigkeit,  bisheriger Rentenbescheid, Angaben über Zusatzrenten

 

Kosten: keine