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LOHNSTEUERKARTE
Voraussetzung:
1. erforderlich für steuerpflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie
2. Hauptwohnsitz am 20.09. des Vorjahres im Gemeindebereich
3. Ein freiwilliger Lohnsteuerklassenwechsel bei Ehegatten ist 4. Änderungen bei den Familienverhältnissen sind nur bis 30.11. möglich
Kosten: keine, Ersatzausstellung kostenpflichtig (3 €)
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