LOHNSTEUERKARTE

 

Voraussetzung:  1. erforderlich für steuerpflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie
                            Pensionsbezieher 

                        2. Hauptwohnsitz am 20.09. des Vorjahres im Gemeindebereich

                        3. Ein freiwilliger Lohnsteuerklassenwechsel bei Ehegatten ist
                            einmal möglich
(nur bis 30.11.)

                        4. Änderungen bei den Familienverhältnissen sind nur bis 30.11. möglich

 

Kosten: keine, Ersatzausstellung kostenpflichtig (3 €)