Verbesserungsmaßnahme an der Kläranlage Schmidgaden
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Mitteilung vom 25.01.2010: Die Vorauszahlungsbescheide wurden
erlassen. Die Vorauszahlung beträgt 70% der zu erwartenden Beitragssumme.
Die Endabrechnung erfolgt im Herbst 2010. Wenn Sie Unrichtigkeiten im
Vorauszahlungsbescheid feststellen, melden Sie sich umgehend bei der
Gemeindeverwaltung. Um Fehler und Missverständnisse bereits im Vorfeld der Beitragserhebung auszuschließen, bitten wir Sie, beiliegenden Fragebogen auszufüllen und bis 25.09.2009 an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.
Berechnung der Verbesserungsbeiträge:
Die Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung der Gemeinde bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG), die gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungsanlage der Gemeinde Schmidgaden (BGS-EWS) und eine noch zu erlassende Verbesserungsbeitragssatzung. Die Gemeinde Schmidgaden hat in ihrer BGE-EWS entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums als Beitragsmaßstab die tatsächlich vorhandene Grundstücks- und Geschossfläche gewählt, der auch auf die Verbesserungssatzung anzuwenden ist. Bei unbebauten Grundstücken wird ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche angesetzt. Des Weiteren ist eine „flexible“ Flächenbegrenzung bei übergroßen Grundstücken vorgesehen. Die Gemeinde Schmidgaden betreibt satzungsgemäß eine Entwässerungsanlage für das gesamte Gemeindegebiet (Einrichtungseinheit). Dabei ist es unerheblich, dass diese Entwässerungsanlage aus den zwei technisch nicht miteinander verbundenen Kläranlagen in Schmidgaden und Rottendorf und den jeweiligen Zulaufkanälen besteht. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des KAG, der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung sowie der ständigen Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte zu diesem Sachverhalt gilt der Grundsatz, dass die gesamten Unterhaltungskosten, aber auch Verbesserungs- und Erweiterungsmaßnahmen von der Solidargemeinschaft, also von allen angeschlossenen Grundstückseigentümern zu tragen sind. Verbesserungsmaßnahmen für einen Anlagenteil gelten damit als Verbesserungsmaßnahme der gesamten Entwässerungsanlage der Gemeinde. An welchen Anlagenteil sie tatsächlich angeschlossen sind, ist aus rechtlicher Sicht für die Beitragspflicht unerheblich.
Technische Änderungen an der Kläranlage
Seit Inbetriebnahme der Kläranlage vor fast 30 Jahren war neben dem Anschluss von immer mehr versiegelten Flächen aus Bau- und Gewerbegebieten an die Entwässerungsanlage auch ein erheblicher Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen. Die Kläranlage in Schmidgaden geriet schon aus diesem Grund nahe an ihre Kapazitätsgrenze. Der Anschluss der WC´s am Autobahnparkplatz „Stockerholz“ erforderte nun weitere 230 Einwohnergleichwerte (EW) an Reinigungskapazität der Kläranlage. Zum technischen Zustand der Abwasseranlage in Schmidgaden stellte das Wasserwirtschaftsamt Amberg und ein Planungsbüro bereits 2004 fest, dass die Technik der Anlage mittlerweile veraltet ist. Nach fast 30-jähriger Betriebszeit sind verschiedene Maschinen und Anlagenbereiche so stark beansprucht bzw. verschlissen, dass eine Modernisierung der Kläranlage unumgänglich ist. Primär soll eine Optimierung der Mischwasserbehandlung im Einzugsbereich der Entwässerungsanlage erreicht werden. Die Reinigungsleistung der Anlage wird von 3000 EW auf künftig 3230 EW erhöht.
Als wichtigste technische Änderungen sind geplant:
Anteilige Kosten für den Anschluss der Toiletten am Autobahnparkplatz „Stockerholz“
Vereinbarungsgemäß beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an den Aufrüstungskosten für die Kläranlage Schmidgaden entsprechend den tatsächlichen entstehenden Baukosten. Die Abwasserbeseitigung der WC´s erfolgt über eine Druckleitung nach Trisching und dem vorhandenen Kanalnetz nach Schmidgaden. Die Zahlungen, die der Bund für die Erweiterung der Anlage aufgrund des PWC „Stockerholz“ begleichen muss, betragen nach derzeitigem Stand rund 200.000 €. Weiterhin beteiligt sich der Bund an den höheren Unterhaltungskosten der gemeindlichen Entwässerungsanlage und leistet Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge entsprechend des gemeindlichen Satzungsrechts. Die Erweiterung der Reinigungskapazität von 3000 EW auf 3230 EW trägt somit ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland, als Bauherr und Sachaufwandsträger der Autobahn A6.
Förderung
Leider wird für derartige Maßnahmen (Verbesserung und Erweiterung) weder aus Bundes- oder Landesmitteln noch aus Sondermitteln eine Förderung bereitgestellt.
Vorgehensweise Die Gemeinde Schmidgaden wird die Erhebung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossfläche im Selbstauskunftsverfahren durchführen. Der Bürger soll auf diese Weise an einer korrekten Beitragserhebung mitwirken. Dabei ist es aber notwendig, dass Sie einige Angaben über einen gegebenenfalls vorhandenen Wasser- oder Kanalanschluss und über die Nutzung der vorhandenen Gebäude anhand des beiliegenden Fragebogens der Gemeindeverwaltung mitteilen. Weiterhin sind Angaben über die Anzahl der Geschosse und über den Ausbauzustand erforderlich.
Wir bitten Sie, bis 25.09.2009 den beiliegenden Fragebogen auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter Herr Werner 09435/3074-14 hans.werner@schmidgaden.de Herr Janz 09435/3074-11 martin.janz@schmidgaden.de
Die Gemeindeverwaltung prüft Ihre Angaben auf ihre sachliche- und rechnerische Richtigkeit. Diese Angaben dienen anschließend als Grundlage zur Berechnung der Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag im Herbst 2009. Die Vorauszahlung beträgt 70% der jüngsten Kalkulationskosten.
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