Verbesserungsmaßnahme an der Kläranlage Schmidgaden

Mitteilung vom 25.01.2010: Die Vorauszahlungsbescheide wurden erlassen. Die Vorauszahlung beträgt 70% der zu erwartenden Beitragssumme. Die Endabrechnung erfolgt im Herbst 2010. Wenn Sie Unrichtigkeiten im Vorauszahlungsbescheid feststellen, melden Sie sich umgehend bei der Gemeindeverwaltung.

Mitteilung vom 10.12.2009:
Die Verbesserungsbeitragssatzung wurde am 09.12.2009 erlassen.

Mitteilung vom 16.09.2009:
Achtung:
Die in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) genannten Beiträge für Geschoß- und Grundstücksfläche sind nicht Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlung bzw. des Verbesserungsbeitrags. Es wird hierzu eine eigene Verbesserungsbeitragssatzung erlassen.

Mitteilung vom 10.09.2009:
zu Ausbauzustand, Verwendungszweck: Keller ist als voll ausgebaut anzugeben, da dieser als solcher benutzt wird. Es geht hier nicht um etwaige Schaffung von Aufenthaltsräumen im Keller. Als teilweise ausgebauter Keller kommt nur in Frage, wenn das Haus nur teilweise unterkellert ist.
Weiteres Beispiel Holzlege. Diese ist als voll ausgebaut anzugeben, wenn diese als solche genutzt wird.
Ein Gebäude, dessen Dachrinne an das Kanalnetz angeschlossen ist, ist nicht anzugeben. Dieser Sachverhalt betrifft die Niederschlagswassergebühr.

Mitteilung vom 08.09.2009:
Leider hat sich in der Serie "Ringstraße" ein Fehler eingeschlichen. Die betroffenen Grundstücksbesitzer erhalten auf Wunsch korrigierte Unterlagen.

Mitteilung vom 07.09.2009: Die ersten Erfassungsbögen sind an die Gemeindeverwaltung zurückgereicht worden. Bis auf sehr wenige Ausnahmen sind diese sehr gut ausgefüllt worden. Das ist toll.

Hinweise:
- Dieser Fragebogen hat nichts mit dem Erfassungsbogen für die Niederschlagswassergebühr (Einführung 2007) zu tun.

- Leider können wir zu Fragen, was denn auf jeden einzelnen an Zahlungen zukommt, nichts sagen. Dazu sind alle ausgefüllten Bögen nötig.

- Die abgedruckte Karte bildet IHR Grundstück und zur besseren Verdeutlichung auch eine gewissen Umgriff ab. Es kann durchaus sein, dass auch die Nachbargrundstücke abgebildet sind. Diese sind - sofern nicht Eigentümer - für Sie uninteressant. Das betreffende Grundstück, auf das sich der Erhebungsbogen bezieht,  ist am Kopf dieses Blattes vermerkt.

- Eine abgebildete kleine Nummer in einem Gebäude bedeutet die Hausnummer in Ihrer Straße.

- Sie können Ihre Gebäude auch mit A, B, C oder I, II, III usw. kenntlich machen.

- Keller, Erdgeschoß, Obergeschoß werden immer herangezogen. Dachgeschoße nur, ob und soweit sie ausgebaut sind.

- Geben Sie aber bitte an, wenn Ihr Keller nur teilweise unterkellert ist.

- Nochmals zur Frage, warum auch die Ortschaften, die an der Kläranlage Rottendorf angeschlossen sind, diese Maßnahme mitfinanzieren müssen: Es gibt eine Entwässerungssatzung und eine entsprechende Gebührensatzung hierzu. Es handelt sich also um eine Entwässerungseinrichtung. Im Falle, dass die Kläranlage Rottendorf in Zukunft einer Verbesserungsmaßnahme unterzogen wird, müssen die Kosten auf alle Bürger, die an der Kläranlage Schmidgaden und an der Kläranlage Rottendorf angeschlossen sind, umgelegt werden. Dies ist entweder durch eine Beitragserhebung (einmalige Zahlung) möglich oder durch eine Gebührenerhöhung (jährliche Benutzungsgebühr).


Den Grundstücksbesitzern wurde ein Erfassungsbogen zur Selbstauskunft übersandt. Dieser Bogen, Beispielblätter und Erläuterung sowie Fragen und Antworten werden demnächst auf dieser Seite ergänzt. Bitte helfen Sie mit, dass diese Maßnahme zügig und ordnungsgemäß abgewickelt werden kann. Bei der Erfassung der Daten für die Niederschlagswassergebühr im Jahre 2007 war der Rücklauf der Bögen überaus positiv.



Mit einem Kostenvolumen von ca. 810.000,00 € erweitert und verbessert die Gemeinde Schmidgaden  derzeit die Kläranlage in Schmidgaden. Zur Finanzierung der Maßnahme ist im Herbst 2009 die Erhebung einer Vorauszahlung geplant. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen erfolgt voraussichtlich im Sommer 2010 die Schlussabrechnung.

Um Fehler und Missverständnisse bereits im Vorfeld der Beitragserhebung auszuschließen, bitten wir Sie, beiliegenden Fragebogen auszufüllen und bis 25.09.2009 an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.

 

Berechnung der Verbesserungsbeiträge:

 

Die Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung der Gemeinde bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG), die gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungsanlage der Gemeinde Schmidgaden (BGS-EWS) und eine noch zu erlassende Verbesserungsbeitragssatzung.

Die Gemeinde Schmidgaden hat in ihrer BGE-EWS entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums als Beitragsmaßstab die tatsächlich vorhandene Grundstücks- und Geschossfläche gewählt, der auch auf die Verbesserungssatzung anzuwenden ist. Bei unbebauten Grundstücken wird ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche angesetzt. Des Weiteren ist eine „flexible“ Flächenbegrenzung bei übergroßen Grundstücken vorgesehen.

Die Gemeinde Schmidgaden betreibt satzungsgemäß eine Entwässerungsanlage für das gesamte Gemeindegebiet (Einrichtungseinheit). Dabei ist es unerheblich, dass diese Entwässerungsanlage aus den zwei technisch nicht miteinander verbundenen Kläranlagen in Schmidgaden und Rottendorf und den jeweiligen Zulaufkanälen besteht.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des KAG, der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung sowie der ständigen Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte zu diesem Sachverhalt gilt der Grundsatz, dass die gesamten Unterhaltungskosten, aber auch Verbesserungs- und Erweiterungsmaßnahmen von der Solidargemeinschaft, also von allen angeschlossenen Grundstückseigentümern zu tragen sind. Verbesserungsmaßnahmen für einen Anlagenteil gelten damit als Verbesserungsmaßnahme der gesamten Entwässerungsanlage der Gemeinde. An welchen Anlagenteil sie tatsächlich angeschlossen sind, ist aus rechtlicher Sicht für die Beitragspflicht unerheblich.

 

 

Technische Änderungen an der Kläranlage

 

Seit Inbetriebnahme der Kläranlage vor fast 30 Jahren war neben dem Anschluss von immer mehr versiegelten Flächen aus Bau- und Gewerbegebieten an die Entwässerungsanlage auch ein erheblicher Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen. Die Kläranlage in Schmidgaden geriet schon aus diesem Grund nahe an ihre Kapazitätsgrenze. Der Anschluss der WC´s am Autobahnparkplatz „Stockerholz“ erforderte nun weitere 230 Einwohnergleichwerte (EW) an Reinigungskapazität der Kläranlage.

Zum technischen Zustand der Abwasseranlage in Schmidgaden stellte das Wasserwirtschaftsamt Amberg und ein Planungsbüro bereits 2004 fest, dass die Technik der Anlage mittlerweile veraltet ist. Nach fast 30-jähriger Betriebszeit sind verschiedene Maschinen und Anlagenbereiche so stark beansprucht bzw. verschlissen, dass eine Modernisierung der Kläranlage unumgänglich ist. Primär soll eine Optimierung der Mischwasserbehandlung im Einzugsbereich der Entwässerungsanlage erreicht werden. Die Reinigungsleistung der Anlage wird von 3000 EW auf künftig  3230 EW erhöht.

 

Als wichtigste technische Änderungen sind geplant:

 

  • Einbau einer neuen Rechentechnik mit verbesserter Reinigungsleistung und Rechengutpresse

  • Einbau einer automatischen Sandfanganlage und eines Fettabscheiders

  • Einbau einer leistungsstärkeren Belüftungsanlage

  • Einbau eines Rührwerks in das Belebungsbecken

  • Hydraulische Optimierung der Nachklärung durch Einbau eines Schneckenhebewerkes und Vergrößerung des Volumens durch Anhebung des Wasserstandes im Nachklärbecken um  60 cm.

  • Nachrüstung einer Tauchwand und eines Schwimmschlammabzuges im Nachklärbecken

  • Verstärkung der Stromleitungen und Verlegung eines Wasseranschlusses für die Kläranlage

  • Verbesserung der Schmutzwasserbehandlung durch Reduzierung der Drosselabflüsse im Regenüberlaufbecken Trisching-Süd (RÜB II)

  • Einbau einer Zulaufmessung und Nachrüstung von elektronisch gesteuerten Schieberklappen in das Regenüberlaufbecken Schmidgaden (RÜB III)

 

 

Anteilige Kosten für den Anschluss der Toiletten am Autobahnparkplatz „Stockerholz“

 

Vereinbarungsgemäß beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an den Aufrüstungskosten für die Kläranlage Schmidgaden entsprechend den tatsächlichen entstehenden Baukosten. Die Abwasserbeseitigung der WC´s erfolgt über eine Druckleitung nach Trisching und dem vorhandenen Kanalnetz nach Schmidgaden. Die Zahlungen, die der Bund für die Erweiterung der Anlage aufgrund des PWC „Stockerholz“ begleichen muss, betragen nach derzeitigem Stand rund 200.000 €. Weiterhin beteiligt sich der Bund an den höheren Unterhaltungskosten der gemeindlichen Entwässerungsanlage und leistet Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge entsprechend des gemeindlichen Satzungsrechts. Die Erweiterung der Reinigungskapazität von 3000 EW auf 3230 EW trägt somit ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland, als Bauherr und Sachaufwandsträger der Autobahn A6.

 

 

Förderung

 

Leider wird für derartige Maßnahmen (Verbesserung und Erweiterung) weder aus Bundes- oder Landesmitteln noch aus Sondermitteln eine Förderung bereitgestellt.

 

 

Vorgehensweise

Die Gemeinde Schmidgaden wird die Erhebung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossfläche im Selbstauskunftsverfahren durchführen. Der Bürger soll auf diese Weise an einer korrekten Beitragserhebung mitwirken.

Dabei ist es aber notwendig, dass Sie einige Angaben über einen gegebenenfalls vorhandenen Wasser- oder Kanalanschluss und über die Nutzung der vorhandenen Gebäude anhand des beiliegenden Fragebogens der Gemeindeverwaltung mitteilen. Weiterhin sind Angaben über die Anzahl der Geschosse und über den Ausbauzustand erforderlich.

 

Wir bitten Sie, bis 25.09.2009 den beiliegenden Fragebogen auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter

Herr Werner  09435/3074-14        hans.werner@schmidgaden.de

Herr Janz       09435/3074-11        martin.janz@schmidgaden.de

 

Die Gemeindeverwaltung prüft Ihre Angaben auf ihre sachliche- und rechnerische Richtigkeit. Diese Angaben dienen anschließend als Grundlage zur Berechnung der Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag im Herbst 2009. Die Vorauszahlung beträgt 70% der jüngsten Kalkulationskosten.

 
Weitere Dokumente:
Erfassungsbogen - Beispielblatt mit Erläuterung
Entwässerungssatzung
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - Achtung: Die in der Satzung genannten Beitragssätze sind NICHT Grundlage der Vorauszahlung bzw. Verbesserungsbeitrag!
Fragen und Antworten - Stand 04.09.2009


Zeitlicher Ablauf:
Anfang September: Versand der Bögen
Bearbeitungszeit für die Bürger: bis spätestens 25.09.2009
bis Mitte Oktober: Erfassung der Bögen, Ermittlung der Grundstücksflächen und Geschossflächen, Kalkulation der Beitragssätze, Entwurf der "Vorauszahlungssatzung"
Oktober: Erlass der Satzung
November: Erlass der Beitragsbescheide
Nach Abwicklung der Baumaßnahme Mitte 2010: Erhebung der Restzahlung, Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung und der neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung