SPERRZEITVERKÜRZUNG

§ 8 Absatz 1 der Gaststättenverordndung (GastV) bestimmt, dass die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 05.00 Uhr beginnt und um 06.00 Uhr endet. In der Nacht zum 01. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben.

 

Die Gemeinden können wie bisher bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse durch Rechtsverordnung für das ganze Gemeindegebiet oder Teile hiervon oder durch eine Einzelfall-Entscheidung für einzelne Betriebe eine abweichende, also eine längere Sperrzeit anordnen.

 

Voraussetzung:  1. dauernde oder vorübergehende Gaststättenerlaubnis,  2. Begründung für die Sperrzeitverlängerung,  3. An folgenden Tagen gelten die besondere Regelungen der sog. "Stillen Tage": Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Hl. Abend (Sperrzeit hier: 01.00 bis 06.00 Uhr)

 

 

VORÜBERGEHENDE GASTSTÄTTENERLAUBNIS

Wer bei Festen und Vereinsfeierlichkeiten Getränke bzw. zubereitete Speisen zum Verzehr vor Ort und Stelle verabreicht, betreibt einen erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb, für den unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf eine Erlaubnis erteilt werden kann. So reicht es nicht aus, dass z.B. ein Gartenfest veranstaltet wird, in dem die gastronomische Tätigkeit, also der Verkauf von Speisen und Getränken, im Vordergrund steht.  Diese vorübergehende Gaststättenerlaubnis ist an einen besonderen Anlass geknüpft. Zuständig für die Antragstellung bzw. die Genehmigung ist die Gemeinde Schmidgaden (spätestens zwei Wochen vorher).
Gebühren hierzu
 


 

Vereinsfeste
Bei der Gestattung von vorübergehenden Gaststättenerlaubnissen nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Informationen an die Vereine gegeben bzw. wurden im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Vorübergehende Gaststättenerlaubnisse sind dann möglich, wenn das Fest (Jubiläum, Feierlichkeit) aus einem besonderem Anlass geschieht.
Zwei Rundschreiben des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wurden an die Gemeinden weitergeleitet.>
Diese sind auf dieser Homepage (pdf-Format) abrufbar.
1) Flatrateparties
2) Feuerwehrdisco und dgl.

Die Gemeinde Schmidgaden wird künftig noch genauer die  Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften zum Gaststättengesetz, Jugendschutzgesetz usw. prüfen.