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FISCHEREISCHEIN
Fischereischein auf Lebenszeit - Gebühr 35.- €, die Abgabe richtet sich je nach Alter Fischereischein auf fünf Jahre - Gebühr 35.- €, die Abgabe beträgt 40.- €
Wer das 68. Lebensjahr vollendet hat, ist abgabenfrei.
Der Jugendfischereischein kann vom 10.- bis zum 18. Lebensjahr erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 5.- €, die Abgabe 10.- €. Wird der Jugendfischereischein so spät beantragt, dass die Geltungsdauer z.B. höchstens drei Jahre beträgt, wird für diese Zeit eine Abgabe von 2,50 € / Jahr festgesetzt.
Bei der Beantragung sind mit zu bringen: 1 aktuelles Lichtbild der Größe 45 x 35 mm, Prüfungszeugnis (soweit erforderlich); die Anträge von Jugendfischereischeinen erfordern zudem die Unterschriften der Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter.
Jahresfischereischeine erhalten nur volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und Mitglieder der US-Streitkräfte.
Anmeldung zur Fischerprüfung bzw. Informationen zur Fischerprüfung unter www.fischerpruefung.bayern.de oder www.LfL.bayern.de
Wiederholungsprüfung: Ab 2005 findet neben der Hauptprüfung der Staatlichen Fischerprüfung (erster Samstag im März) erstmals ein Nachholtermin (Wiederholungstermin) am letzten Samstag im Juni statt. Daran teilnehmen können nur die Bewerber, die bereits nach fristgerechter Anmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr zur Hauptprüfung zugelassen waren aber nicht erscheinen konnten oder die Prüfung nicht bestanden haben.
Für die Wiederholungsprüfung gibt es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Nach
fristgerechtem Eingang der Gebühr von 26 Euro zum 02. Mai (Ausschlussfrist) sind
die Teilnehmer verbindlich angemeldet. Die in Frage kommenden Personen werden
Ende März vom Institut für Fischerei (IFI) angeschrieben.
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