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ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG
Voraussetzungen:
Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim
Standesamt anmelden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen
Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist einer der Eheschließenden hieran
verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich
bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am
Erscheinen in dem Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch
schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden. Soll die Ehe nicht
in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet worden ist,
so prüft das Standesamt, das die Anmeldung entgegen genommen hat, ob ein
Ehehindernis vorliegt. Liegt ein Ehehindernis n i c h t vor,
sind die vollständigen Anmeldeunterlagen mit einem Vermerk über das
Ergebnis der Prüfung an das Standesamt zu senden, bei dem die Ehe
geschlossen werden soll. Über die Anmeldung der Eheschließung wird eine Niederschrift aufgenommen. Eine erneute Anmeldung und Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung ist erforderlich, wenn seit der letzten Anmeldung sechs Monate vergangen sind. Die Verlobten sollen beide volljährig und geschäftsfähig sein. Es darf kein Eheverbot vorliegen. Zwischen Antrag und Eheschließung (nur in Schmidgaden) soll mindestens eine Woche liegen. Personenstandsurkunden sollen zur Beantragung nicht älter als sechs Monate alt sein.
Kosten:
für die Prüfung der Ehefähigkeit 50 €, 1 Heiratsurkunde 10 €, Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten 70 €,
Kosten während der Dienstzeiten des Amtes keine ; weitere
Kosten entstehen je nach Bedarf (Urkunden usw.) und Fallkonstellation. |