ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG

 

Voraussetzungen:  Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen in dem Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet worden ist, so prüft das Standesamt, das die Anmeldung entgegen genommen hat, ob ein Ehehindernis vorliegt. Liegt ein Ehehindernis  n i c h t  vor, sind die vollständigen Anmeldeunterlagen mit einem Vermerk über das Ergebnis der Prüfung an das Standesamt zu senden, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Die Eheschließenden haben bei der Anmeldung durch öffentliche Urkunden nachzuweisen: ihren Personenstand, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie schon verheiratet waren oder einen Lebenspartnerschaft begründet haben, die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Auflösung.

Die Nachweise im Einzelnen

Personenstand: aktuelle (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag bzw. beglaubigten Geburtenregisterausdruck

Identitätsnachweis und Nachweis der Staatsangehörigkeit: Personalausweis bzw. Reisepass

Feststellung der Zuständigkeit für die Anmeldung und zusätzl. Nachweis über Staatsangehörigkeit: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Nachweis zur vorhergegangenen Ehe bzw. Lebenspartnerschaft: Eheurkunde mit Vermerk über die Eheauflösung durch Tod des Ehegatten (bei Lebenspartnerschaften: entsprechende Nachweise)
 

Über die Anmeldung der Eheschließung wird eine Niederschrift aufgenommen. Eine erneute Anmeldung und Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung ist erforderlich, wenn seit der letzten Anmeldung sechs Monate vergangen sind. Die Verlobten sollen beide volljährig und geschäftsfähig sein. Es darf kein Eheverbot vorliegen.

Zwischen Antrag und Eheschließung (nur in Schmidgaden) soll mindestens eine Woche liegen. Personenstandsurkunden sollen zur Beantragung nicht älter als sechs Monate alt sein.

 

Kosten: für die Prüfung der Ehefähigkeit 50 €, 1 Heiratsurkunde 10 €, Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten 70 €, Kosten während der Dienstzeiten des Amtes keine ; weitere Kosten entstehen je nach Bedarf (Urkunden usw.) und Fallkonstellation.