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PERSONALAUSWEIS
/ REISEPASS / KINDERREISEPASS
Zum 01.11.2010 ändert sich der Personalausweis. Statt bisher 8 € kostet
er jetzt 22,80 bzw. 28,80 €. Dafür hat er künftig Scheckkartenformat und bietet
darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der
Online-Welt. So ist auf dem Ausweis ein Chip integriert. Es gibt eine neue
Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten. Außerdem bietet er
mehr Schutz gegen Mißbrauch durch digitales Lichtbild und (freiwilligen)
Fingerabdrücken. Bei der Beantragung muss man künftig aber länger im Amt
verweilen.
Bitte informieren Sie sich auch unter
www.personalausweisportal.de
Umfangreiche Änderungen im Pass- und Ausweiswesen zum 01.11.2007:
ePass: Speicherung des Fingerabdrucks im Chip, Wegfall des
Kindereintrags, Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername, Gültigkeitsdauer
von fünf auf sechs Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre (bisher 26 Jahre),
Antragsteller über 24 Jahre erhalten einen 10 Jahre gültigen Reisepass, Aufnahme
der EU-Amtssprachen "Rumänisch" und "Bulgarisch".
Personalausweis: Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername auf der
Rückseite des Ausweises, Gültigkeitsdauer von fünf auf sechs Jahre für
Antragsteller unter 24 Jahre (bisher 26 Jahre), Antragsteller über 24 Jahre
erhalten einen 10 Jahre gültigen Personalausweis, Abdruck der Seriennummer auch
auf der Rückseite des Ausweises
Vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass: Wegfall des Kindereintrags
beim vorläufigen Reisepass (Aufkleber Kindereintrag entfällt somit), Wegfall des
Feldes Ordens- und Künstlername, Änderung der Gültigkeitsdauer des
Kinderreisepasses: 6 Jahre gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr (bisher 16.
Lebensjahr), Aufnahme der EU-Amtsprachen "Rumänisch" und "Bulgarisch". Die
entstehende Lücke (zwischen 12. und 16. Lebensjahr) wird dadurch geschlossen,
dass schon vor Beginn der Ausweispflicht mit dem 16. Lebensjahr der preiswertere
Personalausweis beantragt werden kann.
WICHTIG: Alle vor dem 01.11.2007 ausgestellte Dokumente behalten ihre
Gültigkeit. An den Kosten ändert sich vorerst auch nichts.
Am 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder
den elektronischen Reisepass (ePass) eingeführt. Mit integriert ist ein Chip,
der zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild enthält. Die wichtigste
Änderung bei der Beantragung des ePasses betrifft die Qualität des Lichtbildes.
Damit dieses Lichtbild den internationalen Standards entspricht, wird eine neue
Art Passbild benötigt. Die Aufnahmen werden nicht im Halbprofil, sondern frontal
aufgenommen. Dazu gibt es eine Fotomustertafel (siehe
www.bundesdruckerei.de).
Der technische Aufwand führt dazu, dass die bisherige Gebühr für die Ausstellung
eines ePasses angehoben werden muss. So kostet dieser ab dem 26. Lebensjahr 59 €
(10 Jahre Gültigkeit) und für Personen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
37,50 € (5 Jahre Gültigkeit).
Mehr zum ePass erfahren sie unter der dafür eingerichteten Website
www.epass.de
Der Bundesminister des Innern hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des
Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher
Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass vorläufige Reisepässe,
vorläufige Personalausweise und Kinderreisepässe (also keine Kinderausweise
mehr) zukünftig sicherheitstechnisch aufgewertet und in maschinenlesbarer Form
ausgestellt werden. Einführungstermin ist der 01.01.2004 mit einer
Übergangsfrist bis 31.12.2005.
Neu
eingeführt werden: EU-Mindeststandards, Fälschungssicherheit der
Blankovordrucke, Verbesserung des Ausstellungsverfahrens, Erhöhung der
Fälschungssicherheit
Bei
den vorläufigen Dokumenten wird das Lichtbild und die Unterschrift des
Antragstellers in der Gemeindeverwaltung digitalisiert und zusammen mit den
personenbezogenen Daten in den Aufkleber bzw. das Einlegeblatt für den
vorläufigen Personalausweis eingedruckt.
Folgende Arbeitsschritte sind notwendig: Erfassen der personenbezogenen Daten
(über Einwohnermeldeamtsoftware), Digitalisierung von Lichtbild und Unterschrift
(mittels eines Scanners), Bedrucken des Aufklebers bzw. Einlegeblattes (mittels
eines Farbtintenstrahldruckers, Laser nicht erlaubt), Einkleben in das Dokument,
Überprüfung der maschinellen Lesbarkeit
Software zur Ausstellung von vorläufigen Pässen, Ausweisen und
Kinderreisepässen (TempID®)
elektronische Abwicklung des Antragsverfahrens für Ausweise und Pässe (DIGANT®)
TempID® ist die Software der Bundesdruckerei GmbH zur
Beschriftung der neuen vorläufigen Personaldokumente und Kinderreisepässe.
Mit der Software TempID® werden die neuen vorläufigen Dokumente und
Kinderreisepässe personalisiert, die die Anforderungen des EU-Mindeststandards
erfüllen und ab 2004 maschinenlesbar ausgestellt werden.
Die Bundesdruckerei bietet seit dem Jahr 2000 das Modul DIGANT® für kommunale
Einwohnerverfahren an. Mit DIGANT® wird eine vereinfachte elektronische
Abwicklung des Antragsverfahrens für Pässe und Ausweise ermöglicht.
Dank der Entwicklung des Digitalen Antragsverfahrens DIGANT® durch die
Bundesdruckerei GmbH, das die elektronische Antragsübermittlung für
Personaldokumente und Führerscheine durch die Behörden papierlos per Mausklick
ermöglicht und damit den Postweg ersetzt, konnte die Fertigung des neuen
Expresspasses realisiert werden.
Ab sofort können die Personalausweis- und Passbehörden, die
bereits DIGANT® einsetzen, den Expresspass bestellen. Die Anlieferung der
Dokumente in der jeweiligen Behörde erfolgt innerhalb von 72 Stunden (3
Werktagen) nach Bestelleingang in der Bundesdruckerei GmbH.
Mit einem finanziellem Aufwand (Ankauf Scanner bzw. Drucker,
Chipkartenlesegerät, Software) ist auch die Gemeinde Schmidgaden dem gesetzlich
vorgeschriebenen Weg gefolgt und hat die beiden Verfahren zum 01.07.2005
eingeführt.
Alle bisher ausgestellten Dokumente sind bis zum jeweiligen Ablaufdatum
weiterhin gültig. Für Kinder, die in die USA reisen, ist der neue
Kinderreisepass erforderlich.
erforderliche
Unterlagen: 1 Lichtbild, Lichtbildgröße nur 45 x 35 mm. Die Anträge Pass / Ausweis müssen persönlich unterzeichnet werden.
Der Antrag auf einen Kinderreisepass muss von beiden Elternteilen unterzeichnet werden.
Kosten:
Personalausweis bis 24 Jahre
Personalausweis ab 24 Jahre |
22,80 € (6 Jahre gültig)
28,80
€ (10 Jahre gültig) |
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vorläufiger
Personalausweis |
10,00
€ |
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Reisepass
bis 24 Jahre |
37,50 € |
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Reisepass
ab 24 Jahre |
59,00 € |
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48
Seiten-Pass bis 24 Jahre |
59,50 € |
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48
Seiten-Pass ab 24 Jahre |
81,00 € |
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Express-Pass bis 24 Jahre |
69,50 € |
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Express-Pass ab 24 Jahre |
91,00 € |
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Express-Pass 48 Seiten bis 24 Jahre |
91,50 € |
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Express-Pass 48 Seiten ab 24 Jahre |
113,00 € |
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vorläufiger
Reisepass |
26,00 € |
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Kinderreisepass |
13,00 € |
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Änderungen
im Pass oder vorl. Pass |
6,00
€ |
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Verlängerung, Änderung Kinderreisepass |
6,00
€ |
Bei Fragen über die Anerkennung
deutscher Ausweise im Ausland gibt es immer wieder Unklarheiten. Das Auswärtige
Amt stellt unter der Internetadresse
www.auswaertiges-amt.de
Länderinformationen zur Verfügung. Das Amt weist aber ausdrücklich darauf
hin, dass für die Aktualität keine Gewähr übernommen wird, obwohl die
Internetseite ständig aktualisiert wird. Verbindliche und aktuelle
Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der
betreffenden Länder erteilen.
Die
Internetseite (Rubrik „Länder- / Reiseinformationen“) enthält u.a.
Hinweise zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit
Adressen der konsularischen Vertretungen, aber auch Informationen zu den
Einreisebestimmungen (touristischer Aufenthalt bis zu drei Monaten, ohne dass
eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird) des jeweiligen Landes. Hinweise über
die Anerkennung deutscher Kinderausweise sind unter der Rubrik
„Servicespektrum Konsularhilfe“ erhältlich
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