PERSONALAUSWEIS / REISEPASS / KINDERREISEPASS


Zum 01.11.2010 ändert sich der Personalausweis. Statt bisher 8 € kostet er jetzt 22,80 bzw. 28,80 €. Dafür hat er künftig Scheckkartenformat und bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. So ist auf dem Ausweis ein Chip integriert. Es gibt eine neue Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten. Außerdem bietet er mehr Schutz gegen Mißbrauch durch digitales Lichtbild und (freiwilligen) Fingerabdrücken. Bei der Beantragung muss man künftig aber länger im Amt verweilen.
Bitte informieren Sie sich auch unter www.personalausweisportal.de


Umfangreiche Änderungen im Pass- und Ausweiswesen zum 01.11.2007:


ePass: Speicherung des Fingerabdrucks im Chip, Wegfall des Kindereintrags, Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername, Gültigkeitsdauer von fünf auf sechs Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre (bisher 26 Jahre), Antragsteller über 24 Jahre erhalten einen 10 Jahre gültigen Reisepass, Aufnahme der EU-Amtssprachen "Rumänisch" und "Bulgarisch".

Personalausweis: Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername auf der Rückseite des Ausweises, Gültigkeitsdauer von fünf auf sechs Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre (bisher 26 Jahre), Antragsteller über 24 Jahre erhalten einen 10 Jahre gültigen Personalausweis, Abdruck der Seriennummer auch auf der Rückseite des Ausweises

Vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass: Wegfall des Kindereintrags beim vorläufigen Reisepass (Aufkleber Kindereintrag entfällt somit), Wegfall des Feldes Ordens- und Künstlername, Änderung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses: 6 Jahre gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr (bisher 16. Lebensjahr), Aufnahme der EU-Amtsprachen "Rumänisch" und "Bulgarisch". Die entstehende Lücke (zwischen 12. und 16. Lebensjahr) wird dadurch geschlossen, dass schon vor Beginn der Ausweispflicht mit dem 16. Lebensjahr der preiswertere Personalausweis beantragt werden kann.

WICHTIG: Alle vor dem 01.11.2007 ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit. An den Kosten ändert sich vorerst auch nichts.


Am 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (ePass) eingeführt. Mit integriert ist ein Chip, der zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild enthält. Die wichtigste Änderung bei der Beantragung des ePasses betrifft die Qualität des Lichtbildes. Damit dieses Lichtbild den internationalen Standards entspricht, wird eine neue Art Passbild benötigt. Die Aufnahmen werden nicht im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Dazu gibt es eine Fotomustertafel (siehe www.bundesdruckerei.de).
Der technische Aufwand führt dazu, dass die bisherige Gebühr für die Ausstellung eines ePasses angehoben werden muss. So kostet dieser ab dem 26. Lebensjahr 59 € (10 Jahre Gültigkeit) und für Personen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres 37,50 € (5 Jahre Gültigkeit).
Mehr zum ePass erfahren sie unter der dafür eingerichteten Website www.epass.de


Der Bundesminister des Innern hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass vorläufige Reisepässe, vorläufige Personalausweise und Kinderreisepässe (also keine Kinderausweise mehr) zukünftig sicherheitstechnisch aufgewertet und in maschinenlesbarer Form ausgestellt werden. Einführungstermin ist der 01.01.2004 mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2005.

 

Neu eingeführt werden: EU-Mindeststandards, Fälschungssicherheit der Blankovordrucke, Verbesserung des Ausstellungsverfahrens, Erhöhung der Fälschungssicherheit

 

Bei den vorläufigen Dokumenten wird das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers in der Gemeindeverwaltung digitalisiert und zusammen mit den personenbezogenen Daten in den Aufkleber bzw. das Einlegeblatt für den vorläufigen Personalausweis eingedruckt.

 

Folgende Arbeitsschritte sind notwendig: Erfassen der personenbezogenen Daten (über Einwohnermeldeamtsoftware), Digitalisierung von Lichtbild und Unterschrift (mittels eines Scanners), Bedrucken des Aufklebers bzw. Einlegeblattes (mittels eines Farbtintenstrahldruckers, Laser nicht erlaubt), Einkleben in das Dokument, Überprüfung der maschinellen Lesbarkeit

 

Software zur Ausstellung von vorläufigen Pässen, Ausweisen und Kinderreisepässen (TempID®)
elektronische Abwicklung des Antragsverfahrens für Ausweise und Pässe (DIGANT
®)

TempID® ist die Software der Bundesdruckerei GmbH zur Beschriftung der neuen vorläufigen Personaldokumente und Kinderreisepässe.

Mit der Software TempID® werden die neuen vorläufigen Dokumente und Kinderreisepässe personalisiert, die die Anforderungen des EU-Mindeststandards erfüllen und ab 2004 maschinenlesbar ausgestellt werden.

Die Bundesdruckerei bietet seit dem Jahr 2000 das Modul DIGANT® für kommunale Einwohnerverfahren an. Mit DIGANT® wird eine vereinfachte elektronische Abwicklung des Antragsverfahrens für Pässe und Ausweise ermöglicht.

Dank der Entwicklung des Digitalen Antragsverfahrens DIGANT® durch die Bundesdruckerei GmbH, das die elektronische Antragsübermittlung für Personaldokumente und Führerscheine durch die Behörden papierlos per Mausklick ermöglicht und damit den Postweg ersetzt, konnte die Fertigung des neuen Expresspasses realisiert werden.

Ab sofort können die Personalausweis- und Passbehörden, die bereits DIGANT® einsetzen, den Expresspass bestellen. Die Anlieferung der Dokumente in der jeweiligen Behörde erfolgt innerhalb von 72 Stunden (3 Werktagen) nach Bestelleingang in der Bundesdruckerei GmbH.

Mit einem finanziellem Aufwand (Ankauf Scanner bzw. Drucker, Chipkartenlesegerät, Software) ist auch die Gemeinde Schmidgaden dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg gefolgt und hat die beiden Verfahren zum 01.07.2005 eingeführt.

Alle bisher ausgestellten Dokumente sind bis zum jeweiligen Ablaufdatum weiterhin gültig. Für Kinder, die in die USA reisen, ist der neue Kinderreisepass erforderlich.

erforderliche Unterlagen: 1 Lichtbild, Lichtbildgröße nur 45 x 35 mm.  Die Anträge Pass / Ausweis müssen persönlich unterzeichnet werden.  Der Antrag auf einen Kinderreisepass muss von beiden Elternteilen unterzeichnet werden.


 

Kosten:
 

Personalausweis bis 24 Jahre
Personalausweis ab 24 Jahre
  22,80 € (6 Jahre gültig)
  28,80 € (10 Jahre gültig)
vorläufiger Personalausweis   10,00 €
Reisepass bis 24 Jahre   37,50 €
Reisepass ab 24 Jahre   59,00 €
48 Seiten-Pass bis 24 Jahre   59,50 €
48 Seiten-Pass ab 24 Jahre   81,00 €
Express-Pass bis 24 Jahre   69,50 €
Express-Pass ab 24 Jahre   91,00 €
Express-Pass 48 Seiten bis 24 Jahre   91,50 €
Express-Pass 48 Seiten ab 24 Jahre 113,00 €
vorläufiger Reisepass   26,00 €
Kinderreisepass   13,00 €
Änderungen im Pass oder vorl. Pass     6,00 €
Verlängerung, Änderung Kinderreisepass     6,00 €

 

Bei Fragen über die Anerkennung deutscher Ausweise im Ausland gibt es immer wieder Unklarheiten. Das Auswärtige Amt stellt unter der Internetadresse www.auswaertiges-amt.de Länderinformationen zur Verfügung. Das Amt weist aber ausdrücklich darauf hin, dass für die Aktualität keine Gewähr übernommen wird, obwohl die Internetseite ständig aktualisiert wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen.

Die Internetseite (Rubrik „Länder- / Reiseinformationen“) enthält u.a. Hinweise zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit Adressen der konsularischen Vertretungen, aber auch Informationen zu den Einreisebestimmungen (touristischer Aufenthalt bis zu drei Monaten, ohne dass eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird) des jeweiligen Landes. Hinweise über die Anerkennung deutscher Kinderausweise sind unter der Rubrik „Servicespektrum Konsularhilfe“ erhältlich