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Erneuerbare Energien - Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Derzeit gibt es in der Gemeinde Schmidgaden folgende Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) oder sind kurz vor Errichtung – rote Markierung.

Für die gelb markierten Bereiche wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, um dort ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Bei dem Bauleitplanverfahren werden Ämter und Behörden – sog. Träger öffentlicher Belange – als auch die Bürger beteiligt.

Bei der in blau eingefärbte Fläche handelt es sich um eine teilprivilegierte Fläche nach Art. 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB), wofür die Vorlage eines Bauantrags reicht. Die Gemeinde hat zur Errichtung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine Bürgerbeteiligung findet nicht statt. Das Vorhaben wird wie ein Bauantrag behandelt. Zuständig ist die Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Schwandorf.

 

Die Gemeinde Schmidgaden hat zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nicht unter § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB fallen, Kriterien aufgestellt. Nur 20 ha der landwirtschaftlichen Fläche der Gemeinde Schmidgaden, das sind rund 1% der Gemeindefläche, sollen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung stehen. Bereits genehmigt sind 5,2 ha. Die nun für ein Bauleitplanverfahren vorgesehenen (gelben) Flächen umfassen eine Fläche von zusammen 10 ha. Der Gemeinderat hat auch festgelegt, dass eine Anlage nicht größer als 5 ha sein soll. Die Kriterien gelten bis 31.12.2025.

Nähere Einzelheiten zu den Bauleitplanverfahren sind demnächst unter der Rubrik „Bauen und Projekte - laufende Bauleitplanung“ einzusehen. Dort sind auch die Kriterien für PV-FFA abrufbar.

 

09.04.2024