Sozialtarif der Deutschen Telekom AG, T-Com

Gehören Sie zum berechtigten Personenkreis?

Kunden, die eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "RF" vorweisen  können, erhalten eine Ermäßigung auf die Verbindungsentgelte in Höhe von 8,05 €.
Für
Studenten war bislang der Nachweis über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erforderlich. Künftig reicht hier schon der  BAföG- Bescheid, um vom monatlichen Nachlass in Höhe von 8,05 € zu profitieren.
Für
Blinde, Gehörlose und sprachbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 90% beträgt die Höhe der Ermäßigung 10,12 €. Entsprechende Nachweise sind Voraussetzung.

Seit dem 01.12.1999 ersetzt der Sozialtarif die bisherige Regelung für einen Sozialanschluss im T-Net. Statt der früher üblichen Ermäßigung auf den monatlichen Grundpreis wird dieser Betrag jetzt in voller Höhe mit den Kosten der von Ihrem Anschluss abgehenden T-Net-Verbindungen verrechnet. Die Höhe der Vergünstigung bleibt somit unverändert. Das heißt also:

Regulärer Grundpreis + Verbindungskosten - Ermäßigung auf die Verbindungen
in Höhe von 8,05 € bzw. 10,12 €       

Der Sozialtarif gilt für alle T-Net-Verbindungen sowie für alle AktivPlus-Verbindungen. Diese Ermäßigung gilt drei Jahre, bei Studenten 1 Jahr. 

Antragsvordrucke gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder kostenlos unter 0800 33 01000.